Unabhängig von der Art, der Größe oder der Branche ist jedes Unternehmen in der Europäischen Union, das Derivategeschäfte tätigt, von der europäischen EMIR-Verordnung betroffen. Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister.
Weitere offizielle Informationen finden Sie hier: Derivatives / EMIR (europa.eu)
Die Lloyds Bank GmbH ist einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, da sie ihren Kunden sowohl Kredit- als auch Einlagenprodukte mit variablem und festem Zinssatz anbietet. Um sich vor ungünstigen Zinsentwicklungen abzusichern, schließt die Lloyds Bank GmbH OTC- Zinsswaps ab. Die Gegenpartei für diese Derivategeschäfte ist die Muttergesellschaft, die Lloyds Bank plc.
Die Lloyds Bank GmbH wurde von der BaFin als Intragruppen-Gegenpartei für bestimmte gruppeninterne Geschäfte im Sinne des Artikels 3 VO (EU) 648/2012 mit der Lloyds Bank Plc. von den Anforderungen des Artikels 11 Abs. 3 VO (EU) 648/2012 befreit. Weitere Informationen zu dieser Befreiung werden in dem Dokument ‚EMIR Intragroup Disclosures‘ offengelegt.