Barrierefreiheit bei der Lloyds Bank
Barrierefreiheit ist für die Lloyds Bank mehr als eine gesetzliche Vorgabe. Sie ist ein fester Bestandteil unserer digitalen Bankdienstleistungen, die für alle zugänglich sein sollen. Wir verbessern unsere Anwendungen ständig, um sie barrierefrei zu gestalten. Unser Ziel: Die digitalen Dienste sollen voll mit den Anforderungen des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes (EAA) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA oder besser übereinstimmen.
Service der Lloyds Bank
Die Lloyds Bank ist seit vielen Jahren erfolgreich in den Niederlanden und seit 2023 auch in Deutschland aktiv. Wir bieten unseren Kunden günstige Kredite für selbstgenutzte Wohnimmobilien an.
Die folgenden Informationen, helfen Ihnen den Immobilien-Kredit der Lloyds-Bank zu nutzen. Die Informationen wurden nach den Vorgaben des Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz erstellt.
Immobilienfinanzierung
Wir erklären Ihnen hier den Immobilienkredit der Lloyds Bank. Sie erfahren wie Sie diesen beantragen und wie die Auszahlung und Rückzahlung erfolgt.
So macht die Lloyds Bank ihre Dienste barrierefrei
Unser Ziel: alle unsere digitalen Dienste sollen voll mit den Anforderungen des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes (EAA) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA oder besser übereinstimmen. Dazu passt die Lloyds Bank ihre bestehenden und neuen Anwendungen mit folgenden Schritten an:
- Externe Prüfungen: Durchführung von Barrierefreiheitstests durch spezialisierte Agenturen. Diese haben eine ausgewiesene Expertise im Bereich Barrierefreiheit.
- Interne Qualitätssicherung: Wir nutzen automatische Programme und führen manuelle Tests durch, um die Barrierefreiheit umfassend zu bewerten.
- Standardkonforme Entwicklung: Konsequente Umsetzung anerkannter Barrierefreiheitsstandards bei allen neuen Entwicklungen.
- Nutzung barrierefreier Designsysteme: Einsatz von Interface-Komponenten, die bereits barrierefrei gestaltet sind (z. B. Kontrast-konforme Elemente).
- Kompatibilität mit Hilfstechnologien: Sicherstellen, dass Anwendungen mit Screenreadern, Spracherkennungssoftware und alternativen Eingabegeräten funktionieren.
- Responsive Design: Optimierung für verschiedene Bildschirmgrößen und Eingabemethoden (z. B. Touch, Tastatur).
- Sprachliche Anpassung: Texte werden so überarbeitet, dass sie dem Sprachniveau B2 entsprechen und für möglichst viele Nutzer verständlich sind.
- Dekorative Bilder: die für das Verständnis von Inhalten nicht nötig sind, erhalten einen leeren Alternativtext. Inhalte von Bildern werden nur beschrieben, wenn sie für das Verständnis der Seiten-Inhalte benötigt werden.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das digitale Angebot der Lloyds Bank GmbH. Wir setzen uns dafür ein, unsere digitalen Dienstleistungen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – insbesondere Menschen mit Behinderungen – einen gleichberechtigten, selbstbestimmten Zugang zu ermöglichen.
Die Anforderungen ergeben sich aus § 3 BFSG in Verbindung mit der Verordnung zum BFSG und orientieren sich an anerkannten Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und den Konformitätsstufen A und AA.
Dabei berücksichtigen wir insbesondere Aspekte der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit unserer digitalen Angebote.
Einschränkungen der Barrierefreiheit
Unvereinbarkeit mit der DIN EN 301 549
Bestimmte Inhalte und Funktionen unserer Anwendung erfüllen die Vorgaben der Barrierefreiheit (WCAG 2.1 und BITV 2.0) derzeit nicht vollständig.
Diese Probleme sind auf technische Einschränkungen zurückzuführen. Wir beheben sie schrittweise durch unseren Plan zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Unser Ziel ist es, diese Punkte bis Juni 2025 zu beheben.
Barriere 1 – Eingeschränkte Tastaturnavigation: Die Navigation ausschließlich mit der Tastatur ist erst ab August 2025 möglich.
Barriere 2 – Unterstützung für Screenreader und Spracherkennungssoftware: Derzeit ist es nicht möglich, die Seiten mit einem Screenreader oder einer Spracherkennungssoftware zu nutzen. Auch Post und PDFs im Online-Portal können nicht vorgelesen werden.
Barriere 3 – Vorlesefunktion: Eine integrierte Vorlesefunktion steht aktuell nicht zur Verfügung. Die Einführung ist für Ende 2025 geplant.
Barriere 4 – Inhalte in verständlicher Sprache: Texte und Mitteilungen im Online-Portal sind derzeit noch nicht vollständig in leicht verständlicher Sprache verfügbar. Eine Überarbeitung ist bis Ende 2025 vorgesehen.
Barriere 5 – Farbgestaltung und Kontrast: Die Farbgestaltung und der Kontrast entsprechen noch nicht vollständig den Anforderungen der „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) 2.2, Stufen A und AA. Eine Anpassung ist bis Ende 2025 geplant.
Hinweis zur Umsetzung: Für die vollständige Barrierefreiheit von „Meine Baufinanzierung“ sind wir auf die Zusammenarbeit mit externen Partnern angewiesen. Wir arbeiten eng mit diesen zusammen, um die Verbesserungen bis Ende 2025 umzusetzen.
Barriere 1 - Alternativtexte für Bedienelemente fehlen teilweise: Einige interaktive Elemente (z. B. Schaltflächen oder Icons) verfügen nicht über aussagekräftige Alternativtexte.
Barriere 2 - unzureichende HTML-Struktur: Überschriften und Listen sind nicht durchgängig mit semantisch korrekten HTML-Elementen ausgezeichnet, was die Navigation mit Hilfstechnologien erschwert.
Barriere 3 - unzureichender Farbkontrast: Einige Textinhalte weisen nicht den erforderlichen Kontrast zum Hintergrund auf.
Barriere 4 - nicht bedienbare eingeblendete Inhalte: Inhalte, die beim Überfahren mit der Maus oder beim Fokus erscheinen (z. B. Tooltips), sind nicht durchgängig zugänglich oder schließbar.
Barriere 5 - fehlende Beschriftungen: Einige Formularelemente sind nicht oder nicht eindeutig beschriftet, was die Nutzung mit Screenreadern erschwert.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt und zuletzt am 27.06.2025 aktualisiert. Sie basiert auf einer internen und externen Prüfung der digitalen Dienste.
Alternativen und Unterstützung
Wenn Sie bei der Nutzung unserer Dienste auf Barrieren stoßen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir stellen Ihnen die gewünschten Informationen in einem barrierefreien Format zur Verfügung. Oder, wir finden alternative Möglichkeiten, wie Sie darauf zugreifen können.
Barriere melden
Senden Sie uns Ihr Feedback zur Barrierefreiheit per E-Mail an info@lloydsbank.de. Auf diesem Weg können Sie uns auf bestehende Barrieren aufmerksam machen. Gerne können Sie auch weitere Informationen zu dem Thema Barrierefreiheit erfragen.