Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bei der Lloyds Bank

Barrierefreiheit ist für die Lloyds Bank mehr als eine gesetzliche Vorgabe. Sie ist ein fester Bestandteil unserer digitalen Bankdienstleistungen, die für alle zugänglich sein sollen. Wir verbessern unsere Anwendungen ständig, um sie barrierefrei zu gestalten. Unser Ziel: Die digitalen Dienste sollen voll mit den Anforderungen des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes (EAA) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA oder besser übereinstimmen. 

Service der Lloyds Bank

Die Lloyds Bank ist seit vielen Jahren erfolgreich in den Niederlanden und seit 2023 auch in Deutschland aktiv. Wir bieten unseren Kunden günstige Kredite für selbstgenutzte Wohnimmobilien an.

Die folgenden Informationen, helfen Ihnen den Immobilien-Kredit der Lloyds-Bank zu nutzen. Die Informationen wurden nach den Vorgaben des Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz erstellt. 

Immobilienfinanzierung

Wir erklären Ihnen hier den Immobilienkredit der Lloyds Bank. Sie erfahren wie Sie diesen beantragen und wie die Auszahlung und Rückzahlung erfolgt.

Mehr über den Immobilienkredit erfahren

So macht die Lloyds Bank ihre Dienste barrierefrei

Unser Ziel: alle unsere digitalen Dienste sollen voll mit den Anforderungen des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes (EAA) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA oder besser übereinstimmen. Dazu passt die Lloyds Bank ihre bestehenden und neuen Anwendungen mit folgenden Schritten an: 

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das digitale Angebot der Lloyds Bank GmbH. Wir setzen uns dafür ein, unsere digitalen Dienstleistungen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – insbesondere Menschen mit Behinderungen – einen gleichberechtigten, selbstbestimmten Zugang zu ermöglichen.

Die Anforderungen ergeben sich aus § 3 BFSG in Verbindung mit der Verordnung zum BFSG und orientieren sich an anerkannten Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und den Konformitätsstufen A und AA.

Dabei berücksichtigen wir insbesondere Aspekte der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit unserer digitalen Angebote.

Einschränkungen der Barrierefreiheit

Unvereinbarkeit mit der DIN EN 301 549 

Bestimmte Inhalte und Funktionen unserer Anwendung erfüllen die Vorgaben der Barrierefreiheit (WCAG 2.1 und BITV 2.0) derzeit nicht vollständig.

Diese Probleme sind auf technische Einschränkungen zurückzuführen. Wir beheben sie schrittweise durch unseren Plan zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Unser Ziel ist es, diese Punkte bis Juni 2025 zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt und zuletzt am 27.06.2025 aktualisiert. Sie basiert auf einer internen und externen Prüfung der digitalen Dienste.

Alternativen und Unterstützung

Wenn Sie bei der Nutzung unserer Dienste auf Barrieren stoßen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir stellen Ihnen die gewünschten Informationen in einem barrierefreien Format zur Verfügung. Oder, wir finden alternative Möglichkeiten, wie Sie darauf zugreifen können.

Barriere melden

Senden Sie uns Ihr Feedback zur Barrierefreiheit per E-Mail an info@lloydsbank.de. Auf diesem Weg können Sie uns auf bestehende Barrieren aufmerksam machen. Gerne können Sie auch weitere Informationen zu dem Thema Barrierefreiheit erfragen.